Unsere Kirchgemeinde
Aufgaben und Funktion des Kirchenrats
Der Kirchgemeinderat schafft die notwendigen Voraussetzungen für das Leben in der Pfarrei. Er ist verantwortlich für die Sach- und Finanzgeschäfte der Pfarrei, unterhält die Pfarreikirche und die zur Pfarrei gehörenden Liegenschaften und Güter (Kapellen, Pfarrhaus, Friedhof etc.) und stellt die fürs Gelingen der Pfarrei verantwortlichen Mitarbeitenden (Seelsorgende, Sekretärinnen, Sakristane und Abwarte, Katecheten, Kirchenmusiker etc.) teils in Absprache mit dem Personalamt unseres Bistums Chur an. Er regelt damit die Verwendung von Steuergeldern und die Besoldung.
Der Kirchgemeinderat besteht aus neun zur Kirchgemeinde gehörenden Mitgliedern. Die Mitglieder des Kirchgemeinderats treffen sich regelmässig zu Sitzungen und beraten dabei wichtige personelle und administrative Entscheidungen. Sie nehmen Kircheneintritte und –austritte entgegen.
An der durch den Kirchgemeinderat einberufenen Kirchgemeindeversammlung wird alljährlich über das Leben in der Pfarrei sowie die dafür notwendigen Auslagen informiert und abgestimmt. Stimmberechtigt sind bei der Kirchgemeindeversammlung alle Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Siebnen ab 18 Jahren, die das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung haben; dies aufgrund des dualen Systems der Schweizer Kirche von kirchenrechtlichen und staatskirchenrechtlichen Strukturen.
Unsere Kirchenräte betreuen folgende Ressorts:
Präsident: Michael Lanelli
Vizepräsident: Egon Kessler
Kassierin: Petra Deuber-Dobler
Aktuarin: Anna-Maria Ciancio-Valente
Personalverantwortlicher und Katechese: Luigi Stabile
Kirchliche Vereine und Organisationen: vakant
Gebäude: Urs Schnellmann
Beisitzer: Markus Dobler
Friedhof und Umgebung: Marianne Keusch-Egli
Vertreterin im Stiftungsrat des Wohn- und Pflegezentrums Stockberg: Marianne Keusch-Egli
Friedhofkommission: Marianne Keusch-Egli (Präsidentin), Pfarrer Rainer Kretz
Personalkommission: Luigi Stabile (Präsident), Michael Lanelli, Pfarrer Rainer Kretz, Petra Deuber-Dobler
Kirchgemeindeordnung
Friedhofsreglement